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Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Rechtsbehelfen gegen Windenergieanlagen - Eine Betrachtung des neuen § 63 BImSchG

Der Beitrag befasst sich mit dem neuen, am 10.12.2020 durch das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen in Kraft getretenen, § 63 BImSchG. Danach ist ein Wegfall der aufschiebenden Wirkung aus § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO bei Rechtsbehelfen von Drittbetroffenen vorgesehen. Zudem wird auf den neu eingeführten § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO eingegangen, durch den der Instanzenzug bei Zulassungsstreitigkeiten um Windkraftanlagen verkürzt wird. Der Autor geht davon aus, dass die Änderungen der verfahrensrechtlichen Regelungen zur Beschleunigung des Planungsverfahrens und zu schnellerer Rechtssicherheit beitragen.

Datum
Autor(en)

Alfred Scheidler

Gesetzesbezug
Fundstelle

RdE (Recht der Energiewirtschaft) 04-05/2021, 189-196