Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen im Bereich der EEG-Umlage-Privilegierung im EEG 2021. Der Autor beleuchtet sowohl die Ausweitung des Eigenversorgungsprivilegs für kleinere Anlagen auf 30 kW, als auch die neuen Begrenzungstatbestände der EEG-Umlage für Unternehmen der Wasserstoffherstellung, Verkehrsunternehmen für elektrisch betriebene Linienbusse und Landstromanlagen zur Versorgung von Seeschiffen. Für den Umfang der Privilegierung im Bereich der Wasserstoffherstellung sei dabei die noch ausstehende Rechtsverordnung gem. § 93 EEG 2021 entscheidend, durch die die Anforderungen an grünen Wasserstoff geregelt werden sollen.