Der Beitrag befasst sich mit den Ausschreibungssystem für Biogasanlagen im EEG 2021. Die Autoren begrüßen auf der einen Seite insbesondere die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens sowie die Anhebung der zulässigen Höchstwerte der Gebote. Auf der anderen Seite kritisieren sie jedoch die komplexen Regelungen zum Flexibilitätszuschlag sowie dem Zuschlagsverfahren. Diese seien sachlich nicht gerechtfertigt, kontraproduktiv für die Energiewende und würden Anlagenbetreiber als auch Rechtsanwälte an ihre Grenzen führen.