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Grüner Strom im Kraftstoffmarkt - Was bringt die RED II?

Der Autor behandelt die EU-Richtlinie 2018/2001 v. 11.12.2018 (RED II) in Bezug auf den Spitzenplatz des Energieverbrauchs - den Verkehrssektor. Mit der RED II setze sich die EU das Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Union auf 32% und hinsichtlich des Verkehrssektors auf 14% zu erhöhen.

Der Aufsatz umschreibt dafür die Bezugsgrößen für die Bestimmung des Anteils erneuerbarer Energien und inwieweit Kraftstoffe, die auf erneuerbaren Energien beruhen, auf das 14%-Ziel angerechnet werden können. Der Autor betrachtet die Umsetzung der RED II im Kontext des bundesdeutschen THG-Minderungssystems, und vergleicht beide Systeme miteinander. Rekevant sei vor allem, dass die RED II "nur" Zielvorgaben für die Nutzung von erneuerbaren Energien, nicht jedoch für die Minderung von Treibhausgasemissionen vorsehe. Am Schluss gibt der Autor einen Ausblick auf die Umsetzung der RED II in Deutschland. 

Datum
Autor(en)

Burkhard Hoffmann

Fundstelle

ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 04/2020, 300 - 306