Die Autoren setzen sich mit Bekanntgabe des Erreichens der Zubaugrenze für die Flexibilitätsprämie für Biogas und Biomethan mit der Übergangsfrist zur Geltendmachung eben dieser auseinander. Sie gehen dabei auf drei mögliche Routen, "der sicherste Weg", "die Auffassung der BNetzA" und "die Auffassung des BDEW" ein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Realisierungsfrist, welche Inbetriebnahme und Meldung an das Marktstammdatenregister vor Erreichen der Übergangsfrist bedarf und der Registrierungsfrist, bei der zwei Kalendermonate auf die Registrierung bei der BNetzA folgen können.