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Die Entschädigungsregelungen für Offshore-Windparks – Wohl durchdacht oder ein Millionengrab?

In ihrem Beitrag widmen sich die Autoren den Entschädigungsregelungen bei fehlender Netzanbindung von Windenergieanlagen auf See. Hierzu beleuchten sie zunächst die Hintergründe und stellen anschließend die verschiedenen Entschädigungsregelungen wie bei verzögerter Netzanbindung nach § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG oder bei Nichteinspeisung durch Netzengpässe nach den §§ 14 und 15 EEG 2017 vor. Anschließend gehen sie auf die Problematik durch Interimsanbindungen ein. Hierbei würden die Anlagen zunächst an eine andere Offshore-Anbindungsleitung angebunden. Hierfür gelte derzeit trotz Netzverbindung die Entschädigungsregelung nach § 17e EnWG. Die Autoren diskutieren die Vorteile des Nebeneinanderbestehens der beiden Entschädigungsregime für Interimsanbindungen.

Datum
Autor(en)

Carmen Schneider und Sven-Hendrik Schulze

Fundstelle

IR (InfrastrukturRecht) 7/19, 170-173