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Das EEG (2012) ist keine Beihilfe - Ein Blick zurück nach vorne

Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag das EuGH-Urteil vom 28. März 2019 - C‑405/16 P, in dem entschieden wurde, dass es sich bei dem EEG 2012 um keine staatliche Beihilfe handele. Zunächst führen sie in die Thematik mit einer Erläuterung zum AEUV (vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und den konkreten beihiferechtlich diskutierten Punkten im EEG 2012 ein und geben einen Rückblick auf den gerichtlichen Verfahrensprozess. Anschließend erörtern sie, wie das Urteil des EuGH beihilferechtlich zu bewerten ist und welche energierechtlichten Folgen bzw. Auswirkungen auf bestehende oder folgende Gesetze - wie das EEG 2014, das EEG 2017 oder auch das KWKG 2016 - hat. 

Datum
Autor(en)

Boris Scholtka und Christian Trottmann

Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis) 03/19, 91-95