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Solarstromspeicher: neue Förderbedingungen seit 1. Februar 2019

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In dem Artikel wird die geänderten Förderbedingungen für netzdienliche Solarstromspeicher neuer Photovoltaikanlagen des Landes Baden-Württemberg vorgestellt. Diese gelten seit Anfang Februar 2019.
Neu sei ein Bonus für Speicher größerer Hausdachanlagen und die Förderung von Ladepunkten für Elektroautos. Auch Landwirte würden neben Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen erstmals in die Förderung mit aufgenommen werden. Die Förderhöhe sei auf maximal 30% der Nettoinvestitionskosten begrenzt. Zudem werden in dem Artikel die Neuerungen im Einzelnen angegeben und die Änderungen der Förderhöhen beispielhaft veranschaulicht.

Das Programm läuft am 31. Dezember aus, die Fördermittel könnten jedoch bereits vorher erschöpft sein. 

Datum
Autor(en)

solarcluster-bw

Fundstelle

building & automation 02/2019, 61