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Die Behandlung von EEG-Umlage-Begrenzungsbescheiden bei Unternehmensumstrukturierungen

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2014 ein, die es dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlaubt, durch einen Begrenzungsbescheid die zu zahlende EEG-Umlage eines Unternehmens zu begrenzen. Hierbei wird im Detail auf die Übertragbarkeit des Begrenzungsbescheides nach § 67 Abs. 3 EEG 2014 und nach allgemeinen Grundsätzen eingegangen.

Datum
Autor(en)

Torsten Wielsch

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2/2016, 78 - 84