Die Autorin befasst sich in Ihrem Beitrag mit den Folgen der BGH-Entscheidung vom 18. November 2015 (Az. VIII ZR 304/14), die den Anspruch auf Wertersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Pflichtverstoß des Anlagenbetreibers zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung betrifft. Im Artikel wird auf die Folgen der Entscheidung für alte und neue Anlagen eingegangen, die vorausgegangene Rechtsprechung in betreffender Sache sowie das BGH-Urteil selbst betrachtet und die gewonnen Erkenntnisse abschließend zusammengefasst.