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EEG-Mathematik: 5 > 6,3?

Die Autorin setzt sich kritisch mit der Festlegung des Höchstwertes für Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land der Bundesnetzagentur vom 29. November 2017 auseinander. Dabei gibt sie zunächst einen Überblick über die Regelungen zur Ausschreibung von Windenergie an Land sowie zu den Ergebnissen der drei Ausschreibungsrunden des Jahres 2017. Anschließend geht sie auf die Neufestlegung des Höchstwertes für 2018 gemäß § 85a EEG 2017 ein. Sie stellt sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen einer Neufestlegung als auch die Zweifel am Vorliegen derselben dar und prüft anschließend, ob es sich bei der Neufestlegung auf 6,3 Cent pro kWh tatsächlich um eine Absenkung, oder nicht vielmehr um eine Anhebung des Höchstwertes handelt. Abschließende thematisiert sie die Unsicherheiten bezüglich der Konsequenzen einer Neufestlegung.

Datum
Autor(en)

Kathrin Dingemann

Fundstelle

EnWZ (Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft) 3/2018, 67 - 72