Der Autor erläutert die Prototypenregelung der Systemdienstleistungsverordnung für Windenergieanlagen (SDLWindV), nach der für eine Übergangszeit die Erfüllung der Voraussetzungen der SDLWindV fingiert wird. Er geht dabei auf das Vorliegen eines Prototypen, die Nachweiserbringung für den Prototyp mit der zugehörigen "Zwei-Fristen-Regelung", die Rechtsfolgen bei Vorliegen eines Prototypenzertifikates sowie die Rechtsfolgen bei Scheitern der Nachweiserbringung innerhalb der Zweijahresfrist ein.