Die Autoren gehen auf die Problematik der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes ein. Dabei gehen sie neben den gesetzlichen Grundlagen auf die Auslegung durch die Clearingstelle EEG und verschiedene Oberlandesgerichte ein, bevor sie das Urteil des BGH zum Netzverknüpfungspunkt vom 10. Oktober 2012 (VIII ZR 362/11) besprechen.
Bemerkungen
Die Autoren gehen auf die Empfehlung 2011/1 der Clearingstelle ein.