Die Autoren bewerten anhand einiger aktueller Urteile, ob das Bürgerliche Recht über ausreichende Instrumentarien verfügt, um die sich mit dem Bau und dem Betrieb von Solaranlagen ergebenden Rechtsfragen angemessen zu beantworten, oder ob es dazu eines Rückgriffs auf energierechtliche Sondervorschriften bedarf. Die Autoren befassen sich dabei mit dem Urteil des BGH vom 2. Juni 2016, Az. VII ZR 348/13 zur langen Verjährungsfrist bei Mängeln an fest eingebauten Aufdach-Fotovoltaikanlagen; mit dem Urteil des OLG München vom 11. Dezember 2014, Az. 14 U 345/14 zur Beschaffenheitsvereinbarung zum Energieertrag einer Photovoltaikanlage; mit Urteilen des OLG Schleswig vom 21. Juli 2016, Az. 11 U 91/15, und LG Paderborn vom 16. November 2012, Az. 4 O 53/12, zur Mangelhaftigkeit von Photovoltaik-Modulen infolge von Schneckenspuren sowie mit dem Beschluss des OLG Dresden vom 23. Dezember 2015, Az. 22 WF 1052/15, zur Schenkung einer Photovoltaikanlage an einen Minderjährigen.