Der Artikel befasst sich mit Fragen, die sich durch die eigenständige Vermarktung regenerativen Stroms durch Anlagenbetreiber ergeben. Dabei geht der Autor sowohl auf die rechtliche Einordnung als Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Stromlieferanten sowie auf die rechtlichen Pflichten, die durch die Energielieferung entstehen, ein.