Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die durch den § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 entstehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Vertrauensschutz bei Windenergie-Übergangsanlagen. In diesem Zusammenhang stellt er einige Ergebnisse des Hinweisverfahrens 2017/6 der Clearingstelle vor. Der Hinweis trage deutlich zur Minimierung der Unsicherheiten bei Übergangsanlagen bei, biete bei einigen Termini jedoch weiterhin Interpretationsspielräume, welche zu Auseinandersetzungen auf einer konkreteren Ebene führten.