Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/10, welcher sich mit den Anforderungen an ein Netzanschlussbegehren im Sinne des § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 auseinandersetzt, und das Votum 2012/16 der Clearingstelle EEG vor, welches zu der Frage erging, ob sechs PV-Installationen, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 anzusehen sind.