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EEG-Laufzeit: Verlängerung durch Nachweise der Erneuerung

Der Beitrag analysiert die Möglichkeit für Betreiber einer Biogasanlage mit frühem Inbetriebnahmejahr, welche demnächst aus der EEG-Mindestvergütung fallen, ein neues Inbetriebnahmejahr zu erhalten, um damit die Vergütungslaufzeit zu verlängern. Hierbei komme es darauf an, ob vor dem Stichtag »1. Januar 2009« in die Anlage eine entsprechend große Investition getätigt wurde, um von einer Erneuerung der Anlage ausgehen zu können. Für den einwandfreien Nachweis der Erneuerung durch den Anlagenbetreiber gibt der Autor Hinweise.

Datum
Autor(en)

Markus Helm und Helmut Loibl