Der Beitrag setzt sich mit dem Votum 2016/13 der Clearingstelle EEG auseinander. Darin wird die Frage behandelt, ob eine Windenergieanlage, für die noch vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag ein Vorbescheid gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt wurde, das EEG 2012 oder das EEG 2014 anzuwenden ist. Im Artikel wird diese Konstellation auf Biogasanlagen übertragen. Dabei werden eine mögliche Ausdehnung der Übergangsbestimmungen auf Vorbescheide und die Auswirkung auf das EEG 2017 und dessen Ausschreibungen behandelt.
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Beitrag im Biogas Journal 06/16 | 54 kB |