Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht nach § 57 Abs. 5 EEG 2014. Untersucht werden u.a. aufsichtsrechtliche- sowie zivilrechtliche Konsequenzen. Außerdem wird die Rückforderungspflicht der Verteilnetzbetreiber betrachtet. Dieser wird von den Autoren eine wichtige Rolle innerhalb des Ausgleichsmechanismus zuerkannt.