Die Autorin stellt die Empfehlung 2011/1 der Clearingstelle EEG vom 29. September 2011 vor.
Die Empfehlung betrifft die Frage des richtigen Netzverknüpfungspunktes gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009. in der Empfehlung wird außerdem das Verhältnis von § 5 Abs. 1 EEG 2009 zu den Absätzen 2 und 3 geklärt und ob der Netzbetreiber den Netzanschluss verweigern kann, wenn der Netzverknüpfungspunkt technisch nicht in der Lage ist, den Strom aufzunehmen und die deswegen erforderliche Kapazitätserweiterung für den Netzbetreiber erhebliche Kosten auslöst.