Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag zwei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor und gehen dabei zunächst auf das Votum 2008/35 und sodann auf das Votum 2008/28 ein.
In den Voten hat die Clearingstelle EEG jeweils zum einen die Frage geklärt, ob für den Erhalt des KWK-Bonus ein geeichter Wärmemengenzähler erforderlich ist und zum anderen die Frage, welche Voraussetzungen für den Erhalt des KWK-Bonus bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr nachzuweisen sind.