Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/11 und die Empfehlung 2012/6 vor.
In dem Hinweisverfahren hat die Clearingstelle EEG geklärt, welche Auswirkungen die zum 1. Juni 2012 geänderten Genehmigungspflichten gemäß der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) für den Anspruch auf den NawaRo- und Emissionsminimierungsbonus haben. Die Empfehlung klärt, zu welchem Zeitpunkt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Anlagenbetreiberinnen und -betreiber seit dem 1. Januar 2012 einen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Abschlagzahlungen haben.