Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den Arbeitsergebnissen zweier Voten der Clearingstelle EEG. Zunächst stellt sie die Entscheidung des Votums 2013/31 vor und geht dann auf das Votum 2013/34 ein.
Die Voten betreffen die Anwendung von § 8 Abs. 3 EEG 2014 bzw. § 27 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009.