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Die Antragsmöglichkeit auf Begrenzung der EEG-Umlage für selbstständige Teile eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes nach § 41 Abs. 5 EEG

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den rechtlichen Voraussetzungen zur Beantragung der Begrenzung der EEG-Umlage für selbständige Unternehmensteile des produzierenden Gewerbes gemäß § 41 Abs. 5 EEG 2012 und geht auf die hierfür geltenden Besonderheiten ein. Gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 a) - c) EEG 2012 können selbständige Teile eines Unternehmens mit einem jährlichen Stromverbrauch an einer Abnahmestelle (§ 41 Abs. 4 EEG 2012) von über 1 GWh und einem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von mindestens 14 Prozent einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Bei der Antragserstellung könne der Prüfungsstandard "Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970)" herangezogen und somit zum Gegenstand der Bescheinigung werden. Erreicht das Unternehmen einen Stromverbrauch von mehr als 10 GWh, muss es ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012). Der Autor verweist zudem auf das Untermerkblatt II. A. 1 des BAFA, welches die Voraussetzungen der Zertifizierung vorgibt.

 

Datum
Autor(en)

Jasper Stein

Fundstelle

RdE (Recht der Energiewirtschaft) 10-11/2013, 415-420