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Die Rechtsprechung des BGH zum Anlagenbegriff im EEG - Vorhang zu und alle Fragen offen

Die Autoren setzen sich mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff ergangenen BGH-Urteil (AZ: VIII ZR 262/12) auseinander. Dabei gehen sie zunächst auf den Meinungsstreit zur Anwendbarkeit des sog. engen bzw. weiten Anlagenbegriffs bei Biomasseanlagen ein und diskutieren sodann die Auswirkungen der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs. Nach Ansicht der Autoren ergeben sich bei konsequenter Anwendung der im Urteil vertretenen Rechtsauffassung vielfältige Folgeprobleme.

Unklar bleibe u.a. die Reichweite des Anlagenbegriffs oder ob z.B. das Satelliten-BHKW bei einer gewissen - bisher noch ungeklärten - räumlichen Entfernung als eigenständige Anlage anzusehen sei. Überraschend seien außerdem die Ausführungen des BGH zu den Rechtsfolgen der Anlagenverklammerung. Danach soll ein zu einer bereits bestehenden Biogasanlage hinzugebautes BHKW hinsichtlich des Inbetriebnahmedatums und des Vergütungssatzes gerade nicht dasselbe rechtliche Schicksal der Altanlage teilen, sondern einen eigenständigen Vergütungszeitraum und eine hiermit verbundene eigenständige Vergütungssatzhöhe - abhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt des Generators - erhalten. Dieser Umstand könne in der Praxis, nach Auffassung der Autoren, zu Rückforderungen von überschüssigen Vergütungszahlungen durch die Netzbetreiber führen. Jedoch werfe bereits die Berechnung der Vergütungshöhe verschiedene Fragen auf. In diesem Zusammenhang werden in dem Beitrag Vorschläge zur Ermittlung der Einzelstrommengen der BHKW und deren Aufteilung auf die Vergütungsschwellen der jeweils maßgeblichen Vergütungsvorschrift dargestellt.

Datum
Autor(en)

Christoph Richter und Manuela Herms

Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis), 1/2014, 3-8