In diesem Beitrag stellt der Autor die Praxis zum Grünstromprivileg nach § 37 Abs. 1 S. 2 EEG 2009 und dessen Weiterentwicklung durch das Europarechtsanpassungsgesetz (EAG EE) vor. Es werden u.a. die Begriffe "gesamte gelieferte Strommenge", "Letztverbraucher" und "Grünstrom" geklärt.