Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Fachaufsätze aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und weiterer relevanter Themenbereiche. Die Beiträge sind chronologisch geordnet.
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Aufsatz: RdE (Recht der Energiewirtschaft), 2004, 209-212
Der Beitrag geht auf Fragen ein, die sich aus dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Fotovoltaikvorschaltgesetz für die Vergütung von Gebäude- und Freiflächenanlagen ergeben. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf den Auslegungsproblemen, die sich aus § 11 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 EEG ergeben.
Am 1.8.2004 ist das novellierte Gesetz über den Vorgang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz vom 1.4.2000 ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Am 01.08.2004 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (BGBl I, 1918) in Kraft getreten. Kern dieses Artikelgesetzes ist die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Folgenden: EEG). Der Beitrag stellt die wesentlichen Grundsätze des neuen EEG in seinem rechtlichen und tatsächlichen Kontext vor.
Besprechung von BGH, Urt. v. 22.12.2003, VIII ZR 90/02 VIII ZR 310/02. - Verf. stimmt den Entscheidungen zu, betont aber, dass diese nur für "Altverträge", die vor Inkrafttreten der gesestzlichen Mindestvergütungsregelungen geschlossen wurden, relevant sind.
Erneuerbare Energien genießen verschiedene rechtliche Privilegien. In besonderem Maße gilt dies für die Nutzung der Windenergie, die seit 1996 zu den wenigen Vorhaben gehört, die im bauplanungsrechtichen Außenbereich ausdrücklich zugelassen sind. Während zwischenzeitlich Windenergieanlagen im Binnenland - auch von Umweltschützern - unter anderem wegen ihrer Emissionen zunehmend kritisch gesehen werden, soll künftig die Nutzung der Windenergie auf See klimaverträgliche Elektrizitätserzeugung ermöglichen.
Aus Anlass der ersten materiellen Änderung des EEG 2000 durch Gesetz vom 23.07.2002 erörtert der Beitrag einige im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus Solarenergie aufgetretene praxisrelevante Rechtsfragen. Hierzu gehört zunächst die Frage, welche Anlagen in den Anwendungsbereich des EEG fallen, insbesondere, ob auch solarthermische Anlagen erfasst sind.
Der Beitrag untersucht zunächst, inwieweit die Letztverbraucher die Förderkosten des EEG und des KWKG zu tragen haben. Anschließend wird gezeigt, dass die Kostenabwälzung auf die Letztverbraucher der umweltpolitischen Ratio beider Gesetze entspricht, indem das Verursacherprinzip und der Nachhaltigkeitsgrundsatz entsprochen wird.
Der Beitrag beschreibt die Anforderungen der BiomasseV und untersucht, ob die organischen Anteile von Siedlungsabfällen, die bei der Vorbehandlung in der Abfallwirtschaft aus gemischten Siedlungsabfällen heraussortiert werden, unter den Biomasse-Begriff der BiomassV fallen. Im Ergebnis wird dies bejaht.
Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland ist - vor allem bedingt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - in den letzten beiden Jahren stark angestiegen und liegt derzeit bei etwa acht Prozent. Die Europäische Gemeinschaft will erneuerbare Energien mit einer im Sommer 2001 verabschiedeten Richtlinie ebenfalls deutlich voranbringen.