Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Fachaufsätze aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und weiterer relevanter Themenbereiche. Die Beiträge sind chronologisch geordnet.
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Aufsatz: LKRZ (Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland) 2007, 452-457
Erneuerbare Energie gewinnen aufgrund der Klimaproblematik immer mehr an Bedeutung. Da etwa die Windenergie aber auch Zielkonflikte auslöst, stellt sich bei Windrädern die Frage des Rückbaus am Ende der Lebensdauer. Dieser Fall wird im BauGB in §35 Abs.5 geregelt, dieser unterliegt aber einerseits Bedenken in puncto Gesetzgebungskompetenz und wirft außerdem ungeklärte Auslegungsfragen auf. Die interpretative Auflösung dieser Fragen rückt die Norm in die Nähe einer symbolischen Gesetzgebung.
Zum Begriff des Eigenstroms und auch der Eigenerzeugung fehlt es im EEG an einer Definition. Der Beitrag setzt sich mit den verschiedenen vertretenen Rechtsauffassungen auseinander und zeigt im Ergebnis eine sachgerechte und an den rechtlichen Vorgaben orientierte Auslegung des Eigenversorgungsbegriffes auf.
Zur effektiven Ausbeute des Windaufkommens müssen die vorhandenen Windenergieanlagen durch höhere ersetzt werden, dieses Argument ist zunehmend von Befürwortern der Windstromproduktion zu hören. Diesem Argument tritt, mit der Einschätzung, ein wirtschaftlicher Betrieb sei auch im Binnenland schon ab einer Anlagenhöhe von 75m möglich, das Oberverwaltungsgericht NRW entgegen. Damit kommt das OVG den Planungsträgern entgegen, die die Höhenbegrenzung einsetzen, um missliebige Anlagen abzuwehren.
Der Betrieb verbrauchsnaher, dezentraler Eigenerzeugungsanlagen ist energiewirtschaftlich vorteilhaft, weil das Stromversorgungsnetz nur in sehr begrenztem Ausmaße beansprucht wird. Eine dezentrale Erzeugungsanlage ist eine verbrauchs- und lastnah an das Verteilernetz angeschlossene Anlage. Dezentrale Einspeisung führt zu einer Reduzierung der Netzausbaumaßnahmen im vorgelagerten Netz und somit zur Reduzierung der Gesamtnetzkosten.
Der Kartellsenat des BGH hat in insgesamt fünf Urteilen über die Anwendbarkeit von § 315 BGB auf Netzentgelte entscheiden. Der Beitrag bespricht die Entscheidung des Kartellsenats vom 04.03.2008 - KZR 29/06 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de).
Durch die Besondere Ausgleichsregelung des § 16 EEG 2004 sollen die Stromkosten von privilegierten Unternehmen mit hohem Strombedarf reduziert werden, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend von den durch die Vergütung des EEG entstehenden Kosten befreit werden. Am Beispiel von Unternehmen des produzierenden Gewerbes zeigt der Beitrag, dass dieses Ziel für neu gegründete Unternehmen nachhaltig verfehlt werde.
Viele Wege führen vom Biogas zum nahezu reinen Methan. Manche sind Stand der Technik, andere sind neu. Der Beitrag stellt die Aufbereitungsverfahren - Druckwechselabsorption, Druckwasserwäsche, Genosorb- oder Selexolwäsche sowie Aminwäsche - vor und erklärt die Vor- und Nachteile.
Mit der stufenweisen Liberalisierung des Zähler- und Messwesens seit 2005 hat der Gesetzgeber die wettbewerbsrechtliche Freigabe eines vielseitigen Marktbereichs im Umfeld von Netzbetrieb und Energiebelieferung im Blick. Die dazu vorhandenen gesetzlichen Regelungen finden sich an verschiedenen Stellen im EnWG und den zum EnWG ergangenen Verordnungen wieder.
Nachdem sich die Auseinandersetzung mit der Frage nach der planungsrechtlichen Minimierung möglicher Konflikte im Umfeld von Bioenergieanlagen in der Fachliteratur bisher nur selten wiederfindet, untersucht dieser Beitrag nach einer Einordnung der Bedeutung von Bioenergieanlagen in der (künftigen) Energieversorgung die Möglichkeiten der Standortsteuerung für solche Anlagen.
Sind die Windkraftanlagen nach der Aufstellung durch den Betreiber auf den nicht ihm gehörenden, sondern von ihm gemieteten Grundstücken sonderrechtsfähig oder gehen die Anlagen in das Eigentum der Grundstückseigentümer über (§ 946 BGB)?
Je nach Ergebnis ist damit auch die Frage beantwortet, ob der Betreiber die Windkraftanlagen seiner finanzierenden Bank als Sicherheit übereignen kann oder nicht.
In der Abhandlung geht es um die Anwendbarkeit und Abwägungsrelevanz von § 43 S. 3 i.V.m. § 21a Abs. 4 EnWG. Auf das am 17. Dezember 2007 in Kraft getretene Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz (IPBG) wird im ersten Teil eingegangen.
Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung beim Anbau von Energiepflanzen. Ergebnisse eines Forschungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Arbeitsberichte aus der vTI-Agrarökonomie 3/2008.
Begünstigt durch politische, wirtschaftliche und ökologische Forderungen wird Elektroenergie in städtischen Versorgungsgebieten heute zunehmend von dezentralen Energieerzeugungsanlagen (DEA) auf der Mittel- und Niederspannungsebene kundennah ins Netz eingespeist. Die vorhandenen Verteilungsnetze, in die die DEA integriert werden, sind in ihrer heutigen Form historisch gewachsen und somit für zentrale Energieerzeugung ausgelegt.
Deshalb muss überprüft werden, ob und inwieweit die vorhandenen Netzstrukturen eine steigende Anzahl von DEA ohne Beeinträchtigung der Funktionalität aufnehmen können.
Die Verwendung von Biomasse soll einen Beitrag dazu leisten, in der EU den Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieeinsatz bis 2020 auf 20% zu steigern. Schon heute zeigt die Biomassenutzung bereits eine dynamische Entwicklung. Diese ist nicht nur aus Klimaschutzgründen sondern auch im Hinblick auf die Ressourcenverknappung und die Energiesicherheit zu begrüßen. Gerade wegen dieser vielversprechenden verschiedenen Möglichkeiten ist jedoch eine gesetzliche Steuerung notwendig.
Der Beitrag beschäftigt sich mit ausgesuchten Problemen, die sich bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen im Planungsrecht und im Immissionsschutzrecht ergeben und zu denen die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Anlass hatte, Stellung zu nehmen.
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Energie-und Klimaprogramms (IEKP), das insgesamt 21 Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes umfasst, hat die Bundesregierung am 5.12.2007 den Entwurf einer Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen.
Pünktlich zur internationalen Klimakonferenz auf Bali hat die Bundesregierung am 5.12.2007 mit dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) ein umfassendes Gesetzes- und Verordnungspaket zum Klimaschutz verabschiedet. Neben den darin enthaltenen Novellen des Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist ein weiterer zentraler Baustein für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele die Minderung der energiebedingten CO2-Emissionen des Gebäudesektors: Neben einer Erhöhung der Energieeffizienz durch eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung will der Bund hier den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöhen.
Der EuGH hat das dem EEG und dem KWKG zu Grunde liegende Modell der so genannten festen Einspeisetarife im PreussenElektra-Urteil vom März 2001 für mit dem EG-Recht vereinbar erklärt und insbesondere einen Verstoß gegen
Der in den nächsten Jahren steigende Ersatzbedarf für veralterte, fossil befeuerte Kraftwerke und der vereinbarte Ausstieg aus der Kernenergie bis 2020 begründen in Deutschland einen Bedarf für Investitionen in neue Kraftwerke. Darin liegt eine Chance zur Belebung des Wettbewerbs im Erzeugungsbereich. Sie wird jedoch durch den ökonomischen Anreiz der etablierten Verbundunternehmen gefährdet, den Status quo der Marktstruktur durch eine Diskriminierung neuer Marktakteure beim Netzanschluss bzw. späteren Netzzugang zu erhalten.
Das Forschungsprojekt Sunreg II untersucht die Auswirkungen des Energiepflanzenanbaus auf andere Raumnutzungsformen. Der Beitrag zeigt erste Ergebnisse auf, die auf vielfältige Konflikt- als auch Synergiepotentiale zwischen dem Energieplanzenanbau für Biogas und anderen Raumnutzungen (Landwirtschaft, Tourismus, Siedlungsentwicklung, Trinkwassergewinnung, Hochwasserschutz, Naturschutz, etc.) hindeuten.
Die Photovoltaik findet in einer steigenden Zahl von Ländern zunehmende Verbreitung. Deutschland nimmt hier derzeit eine weltweit führende Rolle ein. Indessen schickt sich auch Italien mit dem Fördermechanismus des „conto energia“ an, diese Technik im Markt der Stromerzeugung zu etablieren. Der Verfasser stellt das Förderinstrument vor und schlägt, unter Bezug auch auf die PV-Anwendung im Netzgebiet des Energieversorgers EnBW Energie Baden-Württemberg, eine Brücke zum Geschehen in Deutschland.
Die Autoren untersuchen ausgehend von einer grundsätzlichen Analyse des EEG-Wälzungsmechanismus sowie dessen Einfluss auf den Stromgroßhandel seine Wirkung auf den Marktpreis und vergleichen diese mit dem Fall der freien Konkurrenz der Stromerzeuger. Hierzu werden geeignete Modelle der Marktakteure und der Preisbildung entwickelt. Eine Variation der wesentlichen Parameter bekräftigt die Analyse, die abschließend kritisch diskutiert wird.
Der Beitrag stellt den aktuellen Stand der Einspeisung von Biogas, welches auf Erdgasqualität aufbereitet wurde, ins Gasnetz vor und gibt eine Übersicht über die im April 2008 bekannten Anlagenstandorte, die jeweiligen Betreiber, den Einspeisebeginn, die eingesetzten Rohstoffe, die Aufbereitungstechniken etc.
Besteht ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff. BGB) zu Gunsten eines Nachbargrundstückes, wird häufig darüber gestritten, ob auch eine Steigerung des Nutzungsumfanges gestattet ist, die durch eine Maßnahme auf dem herrschenden Grundstück hervorgerufen wird. Der Beitrag versucht eine dogmatische "Neuausrichtung" des Problems.