Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Fachaufsätze aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und weiterer relevanter Themenbereiche. Die Beiträge sind chronologisch geordnet.
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Die Autorinnen befassen sich mit den auf die Bioenergie zukommenden Änderungen, die durch den neuen Koalitionsvertrag erwartet werden. Durch die Beseitigung von der endogenen Mengensteuerung und die Einführung der Südquote solle der Ausbau von Bioenergie gefördert werden. Gerade Synergieeffekte zwischen Klimaschutz, Energiewende und Umweltschutz sollen gestärkt werden.
Der Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung zum EEG 2021 zu verschiedenen Ansprüchen wie dem Anspruch auf Netzanschluss, auf Stromabnahme, auf finanzielle Förderung und dem Ausgleichsmechanismus. Hierzu reißen die Autoren verschiedene Urteile nur kurz im Bezug auf ihre Auswirkungen an. Auch für das Jahr 2022 werden laut den Autoren interessante gerichtliche Entscheidungen zum EEG gefällt werden.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen der Gesetzesnovelle zur Einführung der Erneuerbaren-Energien in das Redispatch 2.0-Regime seit dem 1. Oktober 2021 und deren finanzielle Folgen für Direktvermarkter. Netzbetreiber müssten nunmehr Maßnahmen des Redispatch unentgeltlich bilanziell ausgleichen. Beleuchtet werde deshalb die Frage nach der Vergütung dieser gutgeschriebenen Strommengen.
Eine Technologie, die derzeit erste Schritte vom Labor zur kommerziellen Marktreife mache, sei die "Perowskit-Solarzelle". Bei Perowskite handele es sich um relativ häufig vorkommende Minerale, die den eher kurzwelligen, bläulichen Sonnenlichtanteil nutzen würden. Ein weiterer Aspekt sei, dass die Nutzbarmachung der Minerale deutlich weniger energieintensiv sei. Der Wirkungsgrad einer solchen Solarzelle liege bei rund 20 Prozent, Tandemzellen, die Perowskite und Silizium verbinden, erreichten einen Wirkungsgrad von 29,52 Prozent.
Der Aufsatz befasst sich mit dem Redispatch 2.0, der in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen wurde. Er ermöglicht Netzbetreiberinnen die kostengünstigste Maßnahme für die Anpassung des Wirkleistungsbezugs bzw.
Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibungen von Solaranlagen unter Geltung des EEG 2021. Hierzu gehört im Abschnitt 3 EEG 2021 der Unterabschnitt 3 für Solaranlagen des ersten Segments und der Unterabschnitt 4 für Solaranlagen des zweiten Segments. Die Solaranlagen des zweiten Segments werden nach § 38c nur an, auf oder in einem Gebäude errichtet, dessen Gebote, Zuschlag und Zahlungsberechtigung sind im Unterabschnitt 4 hinterlegt.
Die Autoren beleuchten die Steigerung der Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung mit Hilfe ökonomischer Kompensationen. Dabei werden Hemmnisse und Lösungsansätze diskutiert. Diese unterschiedlichen Beteiligungsformen müssten auf eine Erhöhung des regional-ökonomischen Nutzens abzielen und so den Ausbau vorantreiben, gerade in finanzschwachen Kommunen. Der Erfolg der Erneuerbaren Energien sei zwingend von der lokalen Bevölkerung abhängig, weshalb Förderungen gezielt ansetzen müssten.
Der Aufsatz befasst sich mit den Schwierigkeiten von PV-Anlagen an das Netz angeschlossen zu werden. Durch den zuständigen Netzbetreiber solle es oft zu Verzögerungen kommen, da diese sich spät oder gar nicht zum Netzanschlussbegehren äußern würden. Die Autorin ruft dazu auf, das Netz so auszubauen, dass Anlagenbetreiberinnen davon ausgehen können ihre Anlage an das zuständige Netz anschließen zu können.
Der Aufsatz betrachtet ein Forschungsprojekt zur Analyse von einem Quartierspeicher in Kombination mit dezentralen Photovoltaik-Anlagen. In einer Simulation werden dazu der Quartierspeicher und Individualspeicher hinsichtlich des Autarkiegrads sowie der Energieverbrauchsquote gegenübergestellt. Mit Fokus auf die Lebensdauer sollen die Quartierspeicher durch ihre große Kapazität von Vorteil sein. Schwierig sei noch die Einordnung eines solchen Speichers, da sie je nach Zustand als Speicher, Verbraucher oder auch zum Transport genutzt werden können.
Die Autoren untersuchen die rechtlichen Belange der Agri-Photovoltaik, die Kombination von bewirtschafteten Feldern mit dort errichteten Solarzellen. Der Aufsatz steigt mit den Regelungen des EEG ein, behandelt dann bau- und genehmigungsrechtliche Vorgaben, um dann noch die Möglichkeit der EU-Direktzahlungen zu beleuchten.
Der Aufsatz beleuchtet die Entwicklung von Solarzellen, um daraus Perspektiven abzuleiten. Silizium als zentrales Element besitzt einen Entwicklungsvorsprung gegenüber anderen Materialien. Die Entwicklung der Zelltechnik der letzten Jahrzehnte erschöpfe sich nach und nach, weise aber über verschiedene Kombinationen Wege auf.
Windkrafträder aus dem 3D-Drucker mit Nabenhöhen von 150 bis 200 Metern könnten in Zukunft dank der 3D-Technologie möglich werden. Vorteile bestünden in den Transportkosten, die Druckprogramme schnell anzupassen und eine schnelle Errichtung des Turms. Nur die Rotorblätter - aufgrund ihrer hochwertigen Oberfläche - stellten eine Herausforderung dar. Der 3D-Druck von Kleinwindkraftanlagen sei aus einem handelsüblichen 3D-Drucker nach sich im Netz befindlichen Anleitungen bereits Realität.
Der Aufsatz informiert über die neuste Offshore-Windkraftanlage „Nezzy2“, die vor China in Betrieb genommen und getestet werden soll. Die Anlage mit 16 MW, bestehend aus zwei schräg stehenden Türmen und zwei Rotoren, solle als Prototyp eine neue Ära einleiten. Auch für flachere Seen könnte die schwimmende Offshore-Anlage eine Möglichkeit darstellen.
Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.
Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 41. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 7. September 2021 im Hotel Aquino in Berlin stattfand. Beim Fachgespräch wurden Themen zum Redispatch 2.0 im Hinblick auf die unterschiedlichen Komplexe für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und auch Direktvermarkter beleuchtet. §§ 13 f.
Der zweite Teil des Aufsatzes behandelt im Besonderen den Mustervertrag der FA Wind mit Hauptaugenmerk auf den wichtigen Passagen für die Gemeinden. Dabei erläutert er die Entwicklung des Vertrags und dessen Zweck. Wichtige Regelungen umfassen den Vertragsschluss, die Dauer, die Abrechnung, die Zahlungsfristen und weitere Aspekte.
Das EEG 2021 führt eine Regelung zur Akzeptanzsteigerung von Windenergieprojekten an Land ein, deren Details die Autoren aus kommunaler Sicht erforschen. Zunächst gibt der Artikel eine kurze Einführung in die Entstehungsgeschichte des § 6 EEG 2021 (vormals § 36k EEG 2021). Neben den strafrechtlichen Hindernissen, die § 6 EEG 2021 konkretisiert, sprechen die Autoren über den kommunalen Finanzausgleich, der keine Auswirkungen habe.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag den Schiedsspruch 2020/68-II vor,in dem geklärt wurde, ob der Strom aus Solaranlagen auf einem Nichtwohngebäude eines Weinanbaubetriebes nach § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass ein Mangel an kostengünstigen Lösungen zur Steuerung die Teilnahme kleiner PV-Anlagen am Regelenergiemarkt erschwert. Sie präsentieren ein Verbundforschungsprojekt, in dem ein technischer Prototyp zur kostengünstigen Steuerung kleiner PV-Anlagen über die iMSysteminfratruktur erfolgreich implementiert wurde, und versprechen sich daraus Lösungsansätze.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen des "Klima"-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Genehmigung von Windkraftanlagen, insbesondere im Rahmen der Abwägung mit Interessen des Denkmalschutzes. Die Hürden für die Zulassung von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung würden aufgrund des klaren Auftrags an den Gesetzgeber sinken. Das Urteil würde ähnliche Auswirkungen im Rahmen baugenehmigungsrechtlicher bzw. bauplanungsrechtlicher Interessenabwägungen entfalten.
Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und für Windenergieanlagen in NRW den Mindestabstand von 1.000 m zu Wohngebäuden eingeführt.
Die Geothermie rücke zunehmend bei der Stromerzeugung und der Gebäudebeheizung in den Vordergrund. Ihr Ausbau sei im Rahmen der Wärmewende und zur Erreichung der Klimaziele unerlässlich. Aus dem Grund untersuchen die Autoren die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Geothermie.
Der Autor entkräftet anhand zweier Studien mehrere alltägliche Behauptungen, dass Elektroautos nicht umweltfreundlich seien. Hierzu würden beispielsweise die Argumente gehören, dass Elektroautos mit "schmutzigem Kohlestrom" aufgeladen werden müssten oder dass mit der Herstellung der Akkus ein unverhältnismäßig hoher Wasserverbrauch einhergehe. Dabei würden Lobbyorganisationen in ihrer Argumentation in der Regel auf Extremwerte verweisen.
Die Autorin befasst sich mit dem Trend zu einer Solardachpflicht in den Bundesländern und gibt einen Überblick zum Stand der Umsetzungen. Mehrere Bundesländer würden bereits PV-Pflichten für private Neubauten, aber auch für Parkplätze und Nichtwohngebäude, einführen. Es würden sich allerdings auch Abgrenzungs- und Auslegungsprobleme stellen, insbesondere beim Mieterstrom und der Eigenversorgung.
Am 1. Oktober 2021 traten die Regelungen zum Redispatch 2.0 im deutschen Recht in Kraft. Der vorliegende Beitrag untersucht ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht.