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KfW-Förderung für PV-Speicher wird fortgesetzt

Neue Batteriespeicher werden von der KfW mit dem Kredit Erneuerbare Energien - Standard (270) gefördert. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der KfW.

Seit 1. März 2016 wird die Förderung für Photovoltaik-Batteriespeicher durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fortgesetzt. Die seit Mai 2013 laufende Förderung von Speichersystemen im Zusammenhang mit kleinen Photovoltaik-Anlagen durch die KfW war Ende 2015 zunächst ohne Nachfolger ausgelaufen. Am 17. Februar hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neuen Richtlinien zur »Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen« bekanntgegeben und diese am 29. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT v. 29.02.2016 B1, s. Anhang).

Das Förderprogramm gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp installierte Leistung und Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2012, läuft bis Ende 2018 und hat einen Umfang von 30 Millionen Euro. Auf Antrag gewährt die KfW zinsgünstige Kredite sowie Tilgungszuschüsse, wobei deren Höhe über die Laufzeit des Programms abnimmt. Die Tilgungszuschüsse des BMWi sind auf die Investition in das Batteriespeichersystem beschränkt, der Kredit hingegen kann für die Gesamtinvestition beantragt werden. Die Förderbedingungen sind im »Merkblatt Erneuerbare Energien - Speicher« der KfW zusammengefasst (s. Anhang), und umfasst unter anderem folgende Vorgaben:

  • Abregelung der maximalen Leistungsabgabe der PV-Anlage (inklusive Speicher) auf 50 Prozent der installierten Leistung gemäß EEG
  • Vorhandensein geeigneter und offener Schnittstellen zur Fernparametrierung und Fernsteuerung der Wechselrichter, 
  • Einhaltung der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher,
  • Gewährleistung der Kompatibilität des Systems mit Austauschbatterien durch Offenlegung der elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und der verwendeten Protokolle,
  • Zeitwertersatzgarantie für Batterien für einen Zeitraum von 10 Jahren,
  • Sicherheit im Betrieb durch Einhaltung geeigneter Normen und Inbetriebnahme durch eine entsprechende Fachkraft.

Ein zentrales Ziel der Förderung ist es, »den Absatz von systemdienlichen Batteriespeichertechnologien zu erhöhen und zur Kostensenkung und zu weiteren technologischen Entwicklungen sowie zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit beizutragen« und damit langfristig deren Potenzial zur verbesserten Integration steigender Einspeisung von Solarenergie in das Stromnetz zu realisieren. Der Fokus auf Netzdienlichkeit führte gegenüber dem Vorläuferprogramm zu erhöhten technischen Anforderungen, welche zusätzlich in einer »Anlage technische Mindestanforderungen« zum KfW Merkblatt erläutert sind (s. Anhang).

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