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HE FSV - Hessische Freiflächensolaranlagenverordnung

Hessische Verordnung über Gebote für Freiflächensolaranlagen (Freiflächensolaranlagenverordnung – FSV) vom 19. November 2018 (HE GVBL Nr. 25/2018), aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (BGBl. I S. 862), verordnet. 

Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel).

Über unseren FAQ "Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?" gelangen Sie zu Verordnungen weiterer Bundesländer, die eine Öffnung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen verfügt haben.

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Fundstelle (Gesetzblatt)

HE GVBL Nr. 25/2018, S. 678