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Richtlinie (EU) 2018/2001 - Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EERL/RED II)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie - EERL) erlassen, welche am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am dritten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. 

Die Richtlinie setzt als Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien am europäischen Strommix bis zum Jahr 2030 auf mindestens 32% zu erhöhen. Sie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens leisten.

Die Bestimmungen der Richtlinie mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. 

Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer".

Am 12. September 2023 hat das Europäische Parlament die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) beschlossen. Die RED III ist am ist am 20. November 2023 in Kraft getreten. Hierin wurde u. a. die Zielvorgabe angepasst, den Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 mindestens auf 42,5 % zu steigern. Weitere Informationen zur Richtlinie (EU) 2023/2413 erhalten Sie hier.

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
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Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2018, Nr. L 328, S. 82