Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Plenarsitzung am 2. Juli 2009 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) zuzustimmen. Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur AusgleichMechV zur Verfügung. Dem voraus gingen:
- der am 27. Mai 2009 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf nebst Begründung sowie den inhaltsgleichen Text auf Bundestags-Drucksache 16/13188,
- Bericht und Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 1. Juli 2009,
- eine kleine Anfrage einiger Mitglieder der FDP-Fraktion sowie die Antwort der Bundesregierung hierauf.
Ziel der Verordnung ist es, den nach dem EEG vergüteten Strom aus Erneuerbaren Energien finanziell und energiewirtschaftlich effizienter sowie in einem transparenteren Verfahren an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu leiten, als dies nach den Vorschriften des bundesweiten Ausgleichs derzeit geschieht.
Weiterführende Gesetzgebungsmaterialien zu der AusglMechV finden Sie auf unserer Seite zum Rechtsetzungsverfahren der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) nach dem EEG 2014.
Bitte beachten Sie, dass die AusgleichMechV durch Artikel 17 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2016 S. 2258) geändert und in diesem Zuge in Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) umbenannt wurde. Den Wortlaut der Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur EEV zur Verfügung.