Ihr erster Besuch?
Die Clearingstelle EEG|KWKG klärt Anwendungsfragen und Konflikte im Bereich des EEG und des KWKG. Hierzu bieten wir mit unserer Datenbank eine Möglichkeit zur Recherche sowie verschiedene Verfahren zur Konfliktlösung für die Beteiligten an.Über unser Online-Formular können Sie eine Anfrage an uns stellen. Falls Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder Post senden wollen, nutzen Sie bitte unser PDF-Formular.
Bleiben Sie auf dem Laufenden! Wir informieren Sie über unsere neuen Verfahrensergebnisse und Aktuelles aus dem Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung. Mit unserem Rundbrief!
Feedback erwünscht! Wir freuen uns über eine kurze Rückmeldung zu unserer Arbeit.
Um Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) außergerichtlich zu klären und zu vermeiden, bieten wir neben förmlichen Verfahren auch informelle Formate, wie beispielsweise den „Runden Tisch“ an. Dabei wird die Clearingstelle als neutraler und unabhängiger Moderator tätig, der die jeweils einbezogenen Akteure – beispielsweise die betroffenen Fachverbände und die zuständigen öffentlichen Stellen – dabei unterstützt, für die jeweils diskutierten Fragen einen Konsens zu finden.
Bisher konnten folgende Runde Tische mit konkreten Ergebnissen abgeschlossen werden:
Von 2015 bis 2019 moderierte die Clearingstelle einen Runden Tisch zum Verhältnis von EEG und Mess- und Eichrecht, u.a. bei der Messwertverrechnung. Dieser Runde Tisch konnte seine Arbeit beenden, nachdem zunächst im Rahmen einer Arbeitsgruppe des FNN ein Entwurf für eine entsprechende Technische Regel für den Regelermittlungsausschuss der PTB angestrebt wurde, sodann aber die einschlägigen Fragen durch eine Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) geklärt worden sind.
2016: Runder Tisch zum Thema „Messstellenbetriebsgesetz“.
2021: Runder Tisch zu „§ 50a Abs. 1 Satz 2 EEG 2021 – Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen in der Anschlussausschreibung“ . Dazu können Sie hier
nachlesen.
2024: Runder Tisch zu den Anwendungsfragen des § 6 EEG 2023 bei der finanziellen Beteiligung.